Bitte stellen Sie Ihre Schriftgröße ein:              

Kontrastfunktion aktivieren:  

Bedarfsermittlungsinstrument Bayern – BIBay

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, das in vier zeitversetzten Reformstufen bis 2023 in Kraft trat und das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Mit dem BTHG wurden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen, wodurch Neuerungen im Bereich der Eingliederungshilfe angestoßen wurden.

Ein wesentlicher und zentraler Faktor im Rahmen des Gesamtplanverfahrens ist die Bedarfsermittlung. Zur Umsetzung des BTHG wurde das Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BIBay) entwickelt. Dieses Verfahren ermöglicht eine präzise Analyse des Bedarfs von Menschen mit Behinderungen und wird zukünftig den Sozialbericht und Arztbericht ablösen. Die Bedarfsermittlung mittels BIBay bleibt weiterhin integraler Bestandteil des Gesamtplanverfahrens. Der Ablauf des bisherigen Gesamtplanverfahrens bleibt unverändert. Lediglich die Ermittlung und Feststellung des Bedarfs erfährt durch die Anwendung des BIBay Veränderungen.

Das BIBay besteht aus drei Teilen:

Der Basisbogen enthält Angaben zur leistungsberechtigten Person. Das sind neben Grundinformationen wie Name, Geburtsdatum und Wohnort auch Angaben zum Pflegegrad, zur Schwerbehinderung, zur rechtlichen Betreuung sowie zu bisher in Anspruch genommenen Leistungen. Darüber hinaus ist dort vermerkt, wer die Person des Vertrauens ist, ob man Kommunikationsunterstützung braucht und welche Rahmenbedingungen für ein persönliches Gespräch förderlich wären (z.B. das Gespräch soll nicht zu Hause stattfinden).

Der Basisbogen wird in erster Linie von der leistungsberechtigten Person bzw. den rechtlichen Vertretern ausgefüllt. Unterstützen können dabei Beratungsstellen, SpDi, EUTB oder auch Leistungserbringer.

Der Basisbogen sollte zum Zeitpunkt der Beantragung der gewünschten Leistung vorliegen.

Die medizinische Stellungnahme umfasst etwa 14 Seiten und wird von geschulten (Fach-) Ärztinnen und Ärzten ausgefüllt. Die Einholung der medizinischen Stellungnahme beim betreuenden oder auch fremden (Fach-)Arzt liegt in der Verantwortung der leistungsberechtigten Person oder des rechtlichen Vertreters. Sie sollte ebenfalls zum Zeitpunkt der Antragstellung der gewünschten Leistung vorliegen.

Nur wenn Basisbogen und medizinische Stellungnahme beim Bezirk Unterfranken vorliegen, kann die eigentliche Bedarfsermittlung durch den Fachdienst auf Grundlage dieser Daten und Befunde erfolgen.

Dieser Teil des BIBay erfasst die Ist-Situation (B) und die Wünsche und Ziele (C) der leistungsberechtigten Person in den schon bekannten fünf Alltagsbereichen:

  • Wohnen,
  • Arbeiten,
  • Freizeit,
  • soziale Beziehungen und Sonstiges (vorher: Gesundheit) sowie
  • die alltagsrelevanten Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe

Punkt D beinhaltet die neun Lebensbereiche, die an die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) angelehnt sind. Hierunter fallen:

  • Lernen und Wissensanwendung
  • Allgemeine Aufgaben und Anforderungen
  • Kommunikation
  • Mobilität
  • Selbstversorgung
  • Häusliches Leben
  • Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen
  • Bedeutende Lebensbereiche
  • Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben

Diese Bereiche werden nach den ICF-Codes klassifiziert und nach dem Grad der Beeinträchtigung eingestuft. Diese Einstufung hat nichts mit der Quantität der beantragten Leistung zu tun, sie dient lediglich dem Fachdienst zur Orientierung.

Im Punkt E werden Umweltfaktoren erhoben. Hier werden mögliche Förderfaktoren und Barrieren der leistungsberechtigten Person festgehalten. Die Personenbezogenen Faktoren (F) können am Ende des 3. Teils beschrieben werden.

Die Maßnahme-Einschätzung findet man im Teil (G) des BIBay. Hierbei geht es um die gemeinsame Vereinbarung von Teilhabezielen in den Lebensbereichen und darum, welche Maßnahme die leistungsberechtigte Person benötigt, um ihre Ziele zu erreichen. Die Darstellung erfolgt in Form einer Matrix.

Im letzten Teil des BIBay - den Sonstigen Angaben (H) - finden sich die Einschätzung über die notwendige Dauer der Maßnahme, die Anmerkungen der rechtlichen Betreuerin/des rechtlichen Betreuers oder der Vertrauensperson, die Namen derjenigen, die an der Bedarfsermittlung beteiligt waren und die Feststellung, ob eine Teilhabe- bzw. Gesamtplankonferenz notwendig ist.

Das Bedarfsermittlungsgespräch

Für die Bedarfserhebung mittels BIBay ist der Fachdienst verantwortlich. Hierzu werden in der Regel die leistungsberechtigte Person, die Vertrauensperson (im Basisbogen angegeben) und eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des Fachdienstes ein Gespräch vor Ort führen. 

Hier finden Sie die Unterlagen zum BIBay:

Bei der Einführung des neuen Bedarfsermittlungsinstruments in den Echtbetrieb ist zu berücksichtigen, dass diese in einem engen Kontext zum Abschluss des Landesrahmenvertrages nach § 131 SGB IX mit der Neugestaltung der Leistungslandschaft steht.

Die Bezirke werden mit der Anwendung des BIBay deswegen mit einem Modellprojekt bei ausgewählten Werkstätten für Menschen mit Behinderung beginnen. Außerdem kommt das BIBay zur Anwendung, wenn die antragstellende Person dies explizit wünscht.

Weiterführende Informationen finden Sie auf diesen Internetseiten:

drucken Drucken
Ansprechpartner:
Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-0
Fax: 0931 7959-3799