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Rahmenvertrag Eingliederungshilfe in Bayern nach § 131 SGB IX

Nach mehr als drei Jahren Verhandlungszeit haben die bayerischen Bezirke als Kostenträger der Eingliederungshilfe und die Verbände der Leistungserbringer den bayerischen Rahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) unterzeichnet. Als maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen hat die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e. V. mitgewirkt. 

Mit dem Vertrag werden die Rahmenbedingungen für die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen an die neue Gesetzgebung angepasst. Er regelt grundsätzlich, welche Leistungen für Menschen mit Behinderungen erbracht werden, wie die dafür notwendigen Kosten abgerechnet werden und welche Pflichten die sogenannten Leistungserbringer, also die Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen, zu erfüllen haben.

Seit dem 01.07.2023 gibt es nun in Bayern einen Rahmenvertrag gemäß § 131 SGB IX. Den Vertragstext inklusive aller bisher verhandelten Anlagen mit allen Unterschriften der Vertragspartner finden Sie hier:

Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX in Bayern.

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Tel: 0931 7959-0
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